Dekton Arbeitsplatte gesprungen was nun?

pezip

Wir haben eine 12mm Dekton Platte mit einem flächenbündigen Miele Kochfeld.



Nun ist nach 6 Monaten die Platte gesprungen. Das ganze ist ein riesen Drama weil jeder die Schuld auf den anderen schiebt.



Meiner Meinung nach liegt die Platte nur an den senkrechten Wänden der einzelnen Bauteile der Schränke auf und deshalb der Schaden. Wir haben nämlich bei jedem Schrank von Ewe eine Platte einziehen lassen. Laut Cosetino liegt es daran, dass keine Verstrebung unter dem Kochfeld angebracht ist. Diese ist aber nicht vorgeschrieben.

Wie habt ihr das gelöst und wo sehr ihr das Problem?
 

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Hallo Pezip,
das ist ärgerlich..........aus Deiner Beschreibung ist mir jedoch noch nicht klar, wie genau die Unterkonstruktion der Platte wirklich ist:
- liegt nur auf den Korpusseiten auf?
- aber wo ist dann die "extra eingezogene Platte" genau? und wie dick?
falls damit der Unterschrank mit geschlossenem Oberboden gemeint ist, ist diese
Platte bündig mit den Korpusseiten? oder ein paar mm tiefer?
- eine Metalltraverse unter dem schmalen Steg vor der Kochstelle wäre aber schon eine Pflichtübung bei solch dünnen Arbeitsplatten
- wo genau vermisst Cosentino eine Verstrebung die nicht vorgeschrieben ist?
- der Riss/Sprung ist auf der größeren Fläche, und nicht an dem schmalen Steg der Kochstelle, richtig?

und noch eine Frage: während welcher Situation/Aktion ist die Platte gesprungen?
Gemüse schneiden, Schnitzel klopfen, Kaffee trinken, Erdbeben?

vielleicht kannst Du noch ein paar Bilder machen, auf denen die Unterkonstruktion sichtbar ist? oder hast noch Bilder bevor die Arbeitsplatte montiert wurde?
 
Hallo, genau also es wurden Platten in die Schränke einzeln eingezogen. Es ist vielleicht ein Millimeter Unterschied. Vorne beim Kochfeld ist schon eine Verstrebung. Bei was es passiert ist wissen wir nicht genau. An der Stelle wird geschnitten aber sonst nicht wirklich was gemacht.

Denkst du dass es mit einer 20mm Platte sicherer wäre?
 

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Hi,
die Unterkonstruktion ist mindestens "marktüblich", die geschlossenen Oberböden sogar besser, viele Hersteller haben sowas gar nicht im Sortiment, manche Händler lassen es einfach weg.
Der Schaden sieht eben nicht aus, wie die typ. Überlastung am Steg vor dem Kochfeld, der Rissverlauf ist ja ganz anders.

Verursacher bist zunächst mal Du.
Die Platte wurde bruchfrei eingebaut, war ein halbes Jahr in Benutzung, nun ist sie gebrochen.
Ich nehme nicht an, daß sich hier über einen Gutachter eine Haftung des Händlers oder gar des Herstellers erzielen läßt.

20mm ist rein rechnerisch gegenüber 12mm satte 4,63mal stabiler, weil die Dicke in der 3. Potenz in die Biegefestigkeit eingeht-der Unterschied ist gewaltig.

Die meisten Schadensfälle, die ich über die Jahre hatte, waren 12mm Keramik. Dekton ist sehr hochwertig, aber grundsätzlich mit anderen Keramikwerkstoffen für Arbeitsplatten vergleichbar.

Ich plane das nur noch mit Stahltraversen in allen Unterschränken, breiterem Steg vor dem Kochfeld (damit dahinter eine Stahltraverse passt, die Kehlleiste aus Alu trägt gar nichts) und auch so eher ungern.
Etwas so Starres auf einer so flexiblen Unterkonstruktion ist gewagt, auch wenn die Küchenausstellungen, die homepages der Hersteller und Insta voll davon sind.
 
Danke für die Antwort. Naja einzig die Schuldfrage weiß ich hier einmal vor mir ab. Es wird mit Bruchfestigkeit bei Hammerschlägen geworben und mit 25 Jahren Garantie und dann halt sie unseren normalen Kochalltag nicht aus?
Noch dazu liegt hier eine Beweisumkehr vor da es innerhalb eines Jahres war. Hier sehe ich also keinerlei Verantwortung bei mir.

Aber danke für die Hilfe hat schon sehr weitergeholfen. Ich muss da nochmals nachhaken beim Händler.
 
Die 6 Monate wollte ich nochmal nachfragen: sind es 6 Monate plus ein paar Tage oder 6 Monate minus ein paar Tage?

Oder träfe hier nicht zu, dass bei einem Schaden innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweisen muss, dass der Käufer den Schaden verursacht hat?
 
Die 25 Jahre Garantie werden auf das Material, betreffend Material/Produktionsfehler
gewährt ( wenn die Platte registriert und zur 25 Jahre Garantie “angemeldet“ wurde) dazu sollte dann das Zertifikat vorliegen. Die Garantie beinhaltet jedoch nicht Schäden aufgrund mechanischer Einwirkung.
eine Werbung mit Hammerschlag hab ich noch nicht gesehen.
Dass man mit einer 12 mm starken/dünnen Arbeitsplatte sensibler umgehen muss sollte klar sein.
daher war ja meine Frage: in welcher Situation oder Aktion ist der Schaden entstanden?
 
Oder träfe hier nicht zu, dass bei einem Schaden innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweisen muss, dass der Käufer den Schaden verursacht hat?
Innerhalb der ersten sechs Monate ist der Händler in der Beweispflicht dass der Schaden nicht von Anfang da war!
wenn ein Schaden “entsteht“ ist das was anderes
 
Richtig.
Da steht:
"Häufig wird das Gewährleistungsrecht missverstanden. Das Gesetz verlangt von Unternehmen, dass die Sache „bei Gefahrübergang“ frei von Sachmängeln ist. Geht dagegen ein Produkt im Laufe der Zeit kaputt, ist dies in der Regel kein Fall für die Gewährleistung ."

Ich würde hier zumindest nicht vorschnell mit Ansprüchen beim Händler aufschlagen, sondern eher auf eine einvernehmliche Lösung setzen.
Sonst blockiert der und Du kommst allenfalls auf juristischem Weg weiter. Der ist teuer und der Ausgang ungewiss.
 
Es fallen mir noch weitere Möglichkeiten ein…….. daher noch mal meine Frage:
wann oder in welcher Situation wurde der Sprung festgestellt?
oder life miterlebt?
ist es ein Neubau, Umbau ? Neuer Estrich, Unterlagsboden drin, der sich unterschiedlich abgesenkt haben könnte?
 
Danke für die Klärung! Dann ziehe ich meine Frage zurück. ;-)
 
… und ich würde an Deiner Stelle keine Informationen mehr öffentlich machen, sondern es ganz ruhig und partnerschaftlich mit Deinem Küchenstudio klären.

Wenn es geklärt und rechtssicher ist, wäre es schön, wenn Du das Ergebnis mitteilst.
 
Das Schadenbild mit den Ausplatzungen im Riss ist unüblich für einen Setzriss. So sehen Platten aus, die hohes Gewicht aushalten mussten und dann gebrochen sind.
Ich weiß, dass du das ungern hören möchtest, aber bevor es zum Rechtsstreit mit Gutachter und dem großen Geschirr kommt wollte ich das wenigstens mitteilen. :so-what:
 
Oder sich jemand (das kann auch Besuch gewesen sein, ohne das man es mitbekommen hat)
einfach mal draufgesetzt hat.
 
es bleibt festzuhalten, dass es am Ende auch erst einmal egal ist, wer was dazu sagt, Dein Ansprechpartner ist ausschließlich der Händler, der die Rechnung darüber geschrieben hat..
das ist Dein einziger Vertragspartner. Weder der Konfektionär noch der Hersteller haben rein rechtlich irgendwas damit zu tun...

entweder der Schaden wurde durch eigene Zerstörung herbei geführt oder der Schaden ist durch was auch immer herbei geführt worden. Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung solltest Du den Händler über den Schaden schriftlich informieren und auf die Gewährleistung hinweisen.

Der Händler muss Dir beweisen, dass der Schaden durch Dich entstanden ist, das dürfte am Ende für den Händler nicht leicht werden, ergo wird er wohl tauschen müssen.. das ist hier am Ende natürlich meine eigene subjektive Meinung und keine formale Rechtsberatung.
 
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